Unzulässige Angaben
- Kein gemeinsames Auftreten einer Praxisgemeinschaft unter gemeinsamem Namen außer auf der Startseite der Homepage
- Kein Führen von Zusätzen wie "...institut", "Zentrum..." etc., wenn nicht sehr strenge Voraussetzungen hinsichtlich Größe, Zahl der Beschäftigten, Spezialisierung etc. erfüllt sind
- Unwahre und unsachliche Angaben über medizinische Inhalte
- Angaben, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, ein Verfahren oder bestimmte Behandlungen seien ungefährlich oder wissenschaftlich erprobt
- Vergleichende Werbung (bezogen auf andere Kollegen, Kostenvergleiche, Vorher-Nachher-Bilder etc.)
- Anpreisende Angaben
- Angaben, die gegen das Heilmittelwerbegesetz oder das UWG verstoßen
- Einbeziehung von Patientenaussagen (z.B. im Rahmen eines Gästebuches)
- Bewerbung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder medizinischen Produkten
Quelle: RAin Melanie Neumann www.ecovis.com



